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Krankenkassen und Behörden

Kostenerstattung

Je nach Krankenkasse werden bestimmte Leistungen in der Therapie einer Spastik übernommen. Verschiedene Orthesen werden beispielsweise mit der Verschreibung vom Arzt von der Krankenkasse erstattet. Es lohnt sich aber auch für andere Leistungen bei der Krankenkasse nachzufragen. Dazu gehören die Physiotherapie sowie die medikamentöse Behandlung.

Schwerbehindertenausweis

Ist das tägliche Leben durch eine spastische Lähmung (auch als Spastik oder Spastizität bezeichnet) dauerhaft eingeschränkt, kann diese als Schwerbehinderung gelten. Dafür muss der Grad der Behinderung (GDB) auf einer Skala von 20 bis 100, bei mindestens 50 liegen. Mit dem Erhalt eines Schwerbehindertenausweises stehen den Betroffenen auch Nachteilsausgleiche zu. Dazu gehören beispielsweise Vergünstigungen bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Eintrittspreisen, sowie die Bevorzugung bei Bewerbungsgesprächen.

Weiterführende Links finden Sie in unserem Servicebereich.

Rente

Sollte der Beruf nicht wieder aufgenommen werden können, steht Betroffenen eine Rente zu. Dabei wird je nach Grad der Arbeitsunfähigkeit entschieden, ob eine Zeitrente oder eine lebenslange Rente ausgezahlt wird. Die Entscheidung wird allein von der Agentur für Arbeit getroffen.

Bei dem Thema zum Recht auf Erwerb eines Schwerbehindertenausweises oder einer Rente ist es hilfreich sich in Bezug auf den individuellen Fall zu informieren und offene Fragen zu klären. Auf diese Weise kann aktiv daran gearbeitet werden.

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